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Hier findest du unser FAQ zur Kommunalwahl. Wir gehen auf häufige Fragen ein und versuchen hierbei besonders die Fragen zu klären, die junge Menschen interessieren.
Bei der Kommunalwahl wählen Bürgerinnen und Bürger in Bayern die politischen Vertreterinnen und Vertreter in ihrer Gemeinde, Stadt oder im Landkreis.
Dazu gehören u. a.:
- Gemeinderat / Stadtrat
- Bürgermeisterin / Bürgermeister
- Kreistag
- Landrätin / Landrat
In Bayern findet die Kommunalwahl alle sechs Jahre statt.
Bei Kommunalwahlen in Bayern gilt:
- Wählen ab 18 Jahren
- Gewählt werden kann man ebenfalls ab 18 Jahren
Wahlberechtigt ist, wer:
- Mindestens 18 Jahre alt ist,
- mindestens 2 Monate im Wahlgebiet wohnt,
- Deutsche Staatsbürgerin/Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürgerin/EU-Bürger ist.
Diese Gremien entscheiden über vieles, das deinen Alltag direkt betrifft:
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Jugendzentren und Freizeitangebote
- Sportstätten, Schwimmbäder
- Schulen und Kitas (Ausstattung, Planung)
- Radwege und Straßen
- Kulturveranstaltungen
- Stadt- und Dorfentwicklung
- Umweltschutz vor Ort
Sie leiten die Verwaltung und repräsentieren die Gemeinde bzw. den Landkreis.
Sie setzen Beschlüsse des Gemeinderats um und organisieren den Alltag der Verwaltung.
Das Besondere bei den bayerischen Kommunalwahlen:
Man kann kumulieren und panaschieren.
- Kumulieren: Einer Kandidatin oder einem Kandidaten mehrere Stimmen geben.
- Panaschieren: Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen.
- Listenkreuz: Du kannst auch die gesamte Liste einer Partei/Gruppe wählen.
Die genaue Stimmenzahl hängt vom jeweiligen Gremium ab (z. B. für den Stadtrat Freising hast du 40 Stimmen).
Nein.
Bei Kommunalwahlen kannst du komplett kandidatenorientiert wählen, also genau die Personen ankreuzen, die du gut findest – unabhängig vom Listenverband.
Achtung: Du kannst nicht mehrere komplette Listen ankreuzen. Das macht den Stimmzettel ungültig.
Weil die kommunalpolitischen Entscheidungen dich direkt betreffen – oft viel stärker als bundespolitische Themen.
Zum Beispiel:
- Gibt es in deiner Stadt genug Busse?
- Wie sieht dein Schulweg aus?
- Wird es neue Sportanlagen geben?
- Wie wird die Jugendarbeit unterstützt?
Deine Stimme hat hier besonders viel Einfluss, da die Wahlbeteiligung in der Regel niedriger ist und der Abstand zwischen Kandidat:innen oft sehr knapp ausfällt.
Du bekommst vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte per Post.
Am Wahltag brauchst du:
- Wahlbenachrichtigung
- Personalausweis oder Reisepass
Du kannst auch Briefwahl beantragen.
Du wählst zu Hause anstelle im Wahllokal.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Online über die Gemeinde-Website, per Post mit der Wahlbenachrichtigung oder direkt im Rathaus.
Was bekomme ich zugeschickt?
Stimmzettel, blauer Stimmzettelumschlag, roter Wahlbrief, Wahlschein.
Wie mache ich’s richtig?
Stimmzettel ausfüllen.
In den blauen Umschlag stecken und verschließen.
Wahlschein unterschreiben.
Beides in den roten Umschlag legen, verschließen und abschicken.
Bis wann muss der Wahlbrief da sein?
Spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Rathaus. Am besten früh zurückschicken oder persönlich abgeben.
Kostet das was?
Nein, der Wahlbrief ist portofrei.
Ja!
Viele Gemeinden haben:
- Jugendparlamente (z.B. Jugendkreistag, Jugendstadtrat Freising, Jugendparlament Moosburg),
- Jugendbeiräte,
- Beteiligungsprojekte (z. B. Bürgerwerkstätten, Stadtentwicklung),
- Schüler- oder Jugendvertretungen, die Kontakt zur Kommunalpolitik haben.
Wie werde ich Wahlhelfer:in?
Hierzu ist eine Bewerbung bei deiner Stadt/Gemeinde notwendig.
Informiere dich am besten über die Homepage deiner Stadt/Gemeinde, wie du dich bewerben kannst.
Wende dich rechtzeitig vor der Wahl an deine Kommune. Den Zeitpunkt der Vergabe legt die jeweilige Stadt/Gemeinde fest.
Wenn du als Wahlhelfer:in zur Kommunalwahl ausgewählt wurdest, ist das Ehrenamt eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann.
Als Wahlhelfer:in erhältst du hierzu ein Berufungsschreiben mit Informationsmaterialien.
Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer:in?
- Vorbereitung des Wahllokals (Aufbau, Materialien prüfen)
- Prüfung der Wahlbenachrichtigungen und Ausweise
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überwachung des ordnungsgemäßen Wahlablaufs
- Unterstützung beim Auszählen der Stimmen
- Dokumentation und Übergabe der Ergebnisse an die Wahlleitung
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde
- Kein Ausschluss vom Wahlrecht
- Neutralität während der gesamten Tätigkeit
Wie lange dauert der Einsatz?
- Wahltag: meist 7:30 Uhr bis nach Auszählung (Abend)
- Bei Schichtsystem: Vor- oder Nachmittagsschicht + gemeinsames Auszählen ab 18 Uhr
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Einladung/Bestellung als Wahlhelfer:in
- Ggf. Personalausweis
- Persönliche Verpflegung
Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Ja. Die Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und liegt meist zwischen ca. 40–80 Euro (kann je nach Kommune abweichen).
Darf ich während meines Einsatzes wählen?
Ja. Wahlhelfer können entweder vorab per Briefwahl oder im eigenen Wahllokal wählen (falls dort eingetragen).
Was ist beim Auszählen zu beachten?
- Auszählung beginnt sofort nach Schließung des Wahllokals (18:00 Uhr)
- Sorgfältig und transparent arbeiten
- Zweifelsfälle immer im Team klären
- Ergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert werden
Was mache ich, wenn ein Problem auftritt (z. B. Wähler:in ohne Ausweis, Stimmzettelfehler)?
- Ruhig bleiben und Rücksprache mit dem/der Wahlvorsteher:in bzw. der Wahlleitung halten
- Entscheidungen niemals alleine treffen
- Grundsatz: Wahlrecht sichern, aber Vorgaben einhalten
Wie verhalte ich mich gegenüber den Wähler:innen?
- Freundlich, ruhig, hilfsbereit
- Politisch neutral
- Keine Diskussionen über Parteien oder Kandidat:innen
Unsere Kontaktpersonen im Team
Birgit Irrgang
(Geschäftsführung)
birgit.irrgang@kjr-freising.de
+49 176 61014578
Martha Klingel
(Politische Bildung, stellv. Geschäftsführung)
martha.klingel@kjr-freising.de
+49 173 5464675
Lennart Bagert
(Pädagogischer Mitarbeiter)
lennart.bagert@kjr-freising.de
+49 176 64057070
Philipp Barthelme
(Jugendpflege Au i. d. Hallertau und Nandlstadt)
philipp.barthelme@kjr-freising.de
+49 151 10842701
Veronika Mordstein
(Jugendtreffleitung Langenbach, Teamleitung gmdl. JA) veronika.mordstein@kjr-freising.de
+49 176 63046405
Maria Wildgruber
(Verwaltungsleitung und Förderungen)
maria.wildgruber@kjr-freising.de
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Praxissemester oder BFD beim KJR Freising
Du hast bald dein Praxissemester und suchst eine passende Praxisstelle?
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Dann komm zu uns! (ab April 2026)
Beim Kreisjugendring Freising bieten wir sowohl Praxissemester für Soziale Arbeit (und verwandte Studiengänge) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) an.
Im Praxissemester darfst du bei unseren Sozialpädagog:innen mitmischen und selbst Projekte initiieren und durchführen. Dabei erhältst du professionelle Betreuung durch uns und deine Hochschule/Uni.
Der BFD unterscheidet sich nur minimal vom Praxissemster und zwar dadurch, dass er 6-18 Monate dauern kann und du an pädagogischen Begleitseminaren teilnimmst. Bei diesen triffst du viele andere Bufdis, mit denen du dich austauschen kannst und ganz nebenbei noch etwas lernst.
Schickt uns eure Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf) einfach an lennart.bagert@kjr-freising.de