Europawahl 2024: wählen ab 16 – mitgestalten ab 16
Europawahl 2024: wie kann ich dabei sein?
FAQ zur Wahl
In Europa haben sich 27 Länder zur EU verbunden. Alle fünf Jahre findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt (Europa-Wahl). Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer sie im Europäischen Parlament vertritt. 720 Abgeordnete werden in das Europäische Parlament gewählt. 96 Abgeordnete kommen aus Deutschland.
DU kannst auf Deinem Stimmzettel ein Kreuz bei einer Partei machen. Wichtig ist, dass DU am 09. Juni nur ein Kreuz machen darfst, sonst ist Deine Wahl ungültig.
Die gewählten Personen (Abgeordneten des Europa-Parlaments) treffen sich in Straßburg (Frankreich) und Brüssel (Belgien).
Das Europäische Parlament berät über Gesetze und entscheidet, ob diese Gesetze in Europa gelten sollen. Wenn sie sich für ein Gesetz entscheiden, müssen alle Länder der Europäischen Union dafür sorgen, dass das Gesetz bei ihnen angewendet wird.
Als wahlberechtigte Person erhältst DU einen Brief, die sogenannte Wahl-Benachrichtigung. Diese wird per Post ca. 3 Wochen vor dem Wahltag zugeschickt. Dem Brief kannst DU Informationen zur Wahl entnehmen, wie z.B. den Wahltag sowie wo das Wahllokal ist und wie lange die Öffnungszeiten sind (08:00 bis 18:00 Uhr). Falls DU keine Wahl-Benachrichtigung erhalten hast, frage rechtzeitig bei Deiner Gemeinde nach.
Wichtig ist Dein Personalausweis. Nimm ihn und Deine Wahl-Benachrichtigung mit ins Wahllokal.
DU hast am Wahltag keine Zeit oder bist im Urlaub? Kein Problem!
Es gibt auch die Möglichkeit von zu Hause zu wählen. Hierzu musst DU einen Antrag auf Briefwahl stellen. Dieser wird Dir mit der Wahl-Benachrichtigung zugeschickt. Fülle den Antrag frühzeitig aus, unterschreibe ihn und gebe diesen beim Wahlamt Deiner Gemeinde ab. Anschließend erhältst DU per Post Deinen Stimmzettel zugeschickt. Wie DU die Briefwahl ausfüllst und den Umschlag verschickst, erklärt Dir ein Informationsschreiben, das Dir auch zugesandt wird. Beachte hier die Fristen, denn auch die Briefwahl muss bis 18:00 Uhr des Wahltages angekommen sein.
Die Briefwahl kostet nichts, DU brauchst auch keine Briefmarke.
FAQ für Wahlhelfer:innen
Jeder Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand besteht in der Regel aus fünf bis neun Wahlhelfer:innen. Hierbei gibt es verschiedene Funktionen (Vorsitzende:r, Stellvertreter:in, Schriftführer:in und Beisitzer:innen).
Die Wahlhelfenden organisieren, unterstützen und überwachen die Stimmabgaben am Wahltag.
Die Aufgaben der Wahlhelfer:innen sind im Wesentlichen:
- die Wahlberechtigung zu prüfen,
- die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen,
- die Stimmzettel auszugeben,
- die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,
- den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen
- und schließlich ab 18:00 Uhr die Stimmzettel auszuzählen und das Wahlergebnis zu ermitteln.
DU kannst also als Wahlhelfer:in den gesamten Ablauf der Wahl miterleben.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Als Wahlhelfer:in erfolgt Dein Einsatz schichtweise von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. DU wirst daher in eine Schicht eingeteilt und musst nicht den ganzen Tag im Wahllokal sein. Im Anschluss findet die Auszählung der Stimmen durch alle Wahlhelfer:innen statt.
Als Wahlhelfer:in in einem Briefwahlbezirk werden ab 18:00 Uhr die Stimmen der Briefwahl ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt.
Für die Wahlhelfer:innen werden vorab Schulungen durch die Rathausmitarbeiter:innen angeboten.
Wahlhelfende ermöglichen erst demokratische Wahlen. Ohne sie könnte eine Wahl nicht durchgeführt werden. Ein Wahlehrenamt zu übernehmen, ist eine ehrenvolle Aufgabe.
Um Wahlhelfer:in zu werden, ist eine Bewerbung bei Deiner Stadt/Gemeinde notwendig.
Informiere Dich am besten auf der Homepage Deiner Stadt/Gemeinde, wie DU Dich bewerben kannst. Bei vielen Kommunen im Landkreis Freising kannst DU Dich über das Bayern Portal für das Wahlehrenamt registrieren. Oder DU schreibst eine E-Mail mit Angabe von Namen, Anschrift, Geburtsdatum sowie Deinen Kontaktdaten an die Verwaltung Deiner Gemeinde.
Hast DU Interesse Wahlhelfer:in zu werden?
Dann wende Dich rechtzeitig vor der Wahl an Deine Kommune. Den Zeitpunkt der Vergabe legt die jeweilige Kommune fest.
Gerne unterstützen wir Dich als KJR beim Weg zur Wahlhelfer:in im Landkreis Freising.
Die Entscheidung, ob DU Wahlhelfer:in zur Europawahl sein wirst, entscheidet die jeweilige Verwaltung Deiner Stadt/Gemeinde.
Wenn DU als Wahlhelfer:in von der Stadt/Gemeinde ausgewählt wurdest, ist das Ehrenamt eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Als Wahlhelfer:in erhältst DU hierzu ein Berufungsschreiben mit Informationsmaterialen.
Das Wahlhelferamt ist ein Ehrenamt. In ganz Deutschland werden ca. 650.000 Wahlhelfer:innen für die Europawahl gebraucht.
Die Städte/Gemeinden zahlen den Wahlhelfer:innen ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung aus. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest. Es sind meist zwischen 25 und 50 Euro.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten für ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Regel einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung.
Bei der Europawahl, wie bei allen Wahlen, gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jede Person hat das Recht im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Dies gilt auch für die Auszählung der Stimmen.
Die öffentliche Kontrolle des Wahlverfahrens dient dem Schutz der Wahlrechtsgrundsätze und soll eine Manipulation der Wahl verhindern. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachterin oder -beobachter ist nicht erforderlich.
Wichtig ist, dass die Stimmabgabe in der Wahlkabine geheim bleibt.
Der Wahlvorstand kann Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem Wahlraum verweisen.
Am 09. Juni 2024 organisiert der KJR Freising eine Exkursion ins Wahllokal und die Besichtigung einer Auszählung. Weitere Informationen findest DU vorab über Instagram und unserer Homepage.
Weitere Infos
DU hast Fragen zum Wahlhelferehrenamt oder brauchst Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit der Verwaltung Deiner Stadt oder Gemeinde?
Gerne unterstützen wir Dich beim Weg zur Wahlhelfer:in. Ansprechpartnerin beim KJR-Freising ist Martha Suda. DU erreichst sie unter martha.suda@kjr-freising.de oder per WhatsApp/Signal unter 0173 5464675. Bezüglich der Verwendung Deiner Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
Interessante Links
Infos für Kommunen
Wahlhelfer:in mit 16? Warum sich Kommunen um junge Wahlhelfer bemühen sollten und dies gut für die Demokratie ist, erfahre Sie hier.